Küchenmythos: Welche Lebensmittel sollten Sie keinesfalls zwei Mal einfrieren? - FOCUS Online

Gesundheitsrisiko: Küchen-Mythen: Welche Lebensmittel sollten Sie keinesfalls zwei Mal einfrieren?

Es heißt, man dürfe keine Lebensmittel zwei Mal einfrieren. Doch das ist nicht ganz richtig, denn unter Umständen ist das kein Problem. Wir erklären Ihnen, wie Sie Gesundheitsrisiken in der Küche vermeiden.

Es ist einer dieser Mythen, die sich hartnäckig halten: Man sollte nichts zwei Mal einfrieren. Das stimmt auch für empfindliche Lebensmittel wie rohes Fleisch wie Hack oder Geflügel sowie rohen Fisch. Allerdings ist die Küchenregel mit dem Einfrieren nicht ganz wahr, denn es gibt auch Lebensmittel, die das durchaus gut vertragen – ohne gesundheitliche Risiken für Sie. Hier die Tipps im Überblick:

  • rohes Fleisch immer garen vor erneutem Einfrieren
  • Brot, Gemüse und Obst lassen sich unbedenklich zwei Mal einfrieren
  • Keine Lebensmittel lange bei Raumtemperatur herumstehen lassen

So lässt sich aufgetautes, rohes Fleisch problemlos durchgaren und anschließend wieder einfrieren. Stand das gekochte allerdings länger bei Raumtemperatur draußen, sollte es auch nicht wieder tiefgekühlt werden.

Am besten tauen Sie immer nur so viel auf, wie Sie auch wirklich verzehren. Schließlich geht mit dem Auftauen immer Wasser in den Lebensmitteln verloren, wodurch die Qualität leidet.

 

Einfrieren tötet Bakterien nicht

Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern meint, „es kommt immer darauf an, wie frisch das Lebensmittel ist.“ Bakterien und Keime werden durch die niedrigen Temperaturen nicht abgetötet, sondern es wird nur deren Wachstum stark verlangsamt.

Tauen Sie die Lebensmittel auf, finden die Bakterien perfekte Konditionen zum Vermehren vor: Feuchtigkeit und Wärme. Das würde auch beim zweiten Auftauen wieder passieren.

„Nur einwandfreie Lebensmittel dürfen wieder eingefroren werden. Am besten liegt dazwischen noch ein Kochvorgang“, so Krehl. So ließe sich eine Soße aus gefrorenem Hackfleisch problemlos kochen und anschließend tiefkühlen. Denn beim Kochen werden die meisten Keime zunächst abgetötet.

Hinweise auf Verpackung beachten

Zahlreiche Tiefkühlprodukte müssen laut der Verordnung für tiefgefrorene Lebensmittel mit einem Warnhinweis versehen werden: „Aufgetautes nicht wieder einfrieren“. Diese Maßnahme hat laut dem Deutschen Tiefkühlinstitut folgenden Hintergrund: „Es ist eine Vorsichtsmaßnahme, damit aufgetaute Produkte sofort verzehrt werden und nicht vor dem erneuten einfrieren bei Plustemperaturen lagern.“ Denn dann sind die Produkte einer erhöhten Keimbildung ausgesetzt.

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ph

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